ES Touristik

Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und ES-Touristik Eberhard Steinmann, nachstehend „Reiseveranstalter“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durchden Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Zahlung

Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens 250,- €, zu zahlen. Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB zuzahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- € nicht übersteigt.
3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungen und Preisänderungen

Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter widerTreu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch erheblich verändert, stellen wir Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Falls Sie nicht zurücktreten, sind evtl. Ansprüche auf Minderung beschränkt
5. Rücktritt des Kunden

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen, mindestens jedoch 25 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person:

Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn ... 25,00 € pro Person
59 - 35 Tage vor Reisebeginn ... 15% vom Gesamtreisepreis
34 - 28 Tage vor Reisebeginn ... 20% vom Gesamtreisepreis
27 - 15 Tage vor Reisebeginn ... 30% vom Gesamtreisepreis
14 - 8 Tage vor Reisebeginn ... 45% vom Gesamtreisepreis
7 - 1 Tage vor Reisebeginn ... 60% vom Gesamtreisepreis

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine angebotene und bestätigte Reise aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtiger Grund gilt das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Reise bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Ohne Eingehung einer Rechtspflicht wird sich der Veranstalter auch in diesem Falle bemühen, die Reise mit kleineren Omnibussen durchzuführen. Wenn die Durchführung der Reise infolge Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse oder diesen Geschehnissen gleichkommende Ereignisse, so hat der Veranstalter das Recht zum Rücktritt. Er übernimmt in diesem Fall keine Haftung. Wird eine Reise abgesagt, so wird der gebuchte Personenkreis sofort verständigt und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht
7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere gilt die Verpflichtung, Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. dem Leistungsträger Mitteilung zu machen. Reiseleitung und Leistungsträger sind, sofern keine Abhilfe geschaffen werden kann, gehalten, den Leistungsverzug zu bestätigen.
8. Haftung des Reiseveranstalters

Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Unter welchen Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag kündigen kann und welche Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich im einzelnen aus den ausführlichen Reisebedingungen. Jeder Reisende ist verpflichtet, im Fall von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitungzur Kenntnis gibt. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährungen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Ihre Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
10. Versicherungen

Über alle Reiseversicherungsfragen beraten wir Sie gerne.
11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchfühung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eineschuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzuleiten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
12. Gepäckbeförderung

Das Reisegepäck ist zweckmäßig mit dem Namen des Reiseteilnehmers zu versehen. Es besteht Anspruch auf Beförderung eines Koffers, der die Maße von 70 x 50 x 25 cm und ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten soll.
13. Sitzplätze

Die Sitzverteilung im Bus erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldungen. - Keine Garantie auf Sitzplatzvergabe.
14. Stand der Drucklegung

Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Druckfehler, Irrtümer und Programmänderung vorbehalten.
15. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile das für den Veranstalter zuständige Gericht.

Veranstalter:
ES-Touristik
Eberhard Steinmann
Hauptstraße 30
D-69245 Bammental
Telefon: +49 (0) 6223 / 487 77 88
Telefax: +49 (0) 6223 / 487 77 89
E-Mail: office@es-touristik.de

Geschäftsführer: Eberhard Steinmann
Umsatzsteuer-ID: DE 224351678

Rast-Reisen GmbH